Dienstanweisungen

ALLGEMEINE (OBJEKTUNABHÄNGIGE) DIENSTANWEISUNG 
DER FIRMA DEFENDUS SICHERHEITSDIENST


Der besonderen objektabhängigen Dienstanweisung steht die allgemeine Dienstanweisung der Firma Defendus voran, die generelle, objektunabhängige Wirkung entfaltet und von jedem Mitarbeiter und Subunternehmer der Firma Defendus verbindlich zu beachten ist, gleich in welchem Objekt und auf welcher Position dieser seinen Dienst verrichtet. Sie ist Grundlage jedes dienstlichen Handelns und in Kombination mit der jeweiligen objektbezogenen Dienstanweisung Pflichtlektüre des Mitarbeiters und Subunternehmers.

Es ist noch anzumerken, dass die nachstehenden Regelungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder generelle Aktualität stellen, vielmehr kann der allgemeine Teil der Dienstanweisung durch die jeweiligen Inhaber der Firma Defendus jederzeit ergänzt, vervollständigt, aktualisiert oder geändert werden.

Darüber hinaus kann die besondere objektbezogene Dienstanweisung zusätzlich auch durch den jeweiligen Objektverantwortlichen jederzeit ergänzt, vervollständigt, aktualisiert oder geändert werden, um den jeweiligen Kundenwünschen zur vollsten Zufriedenheit gerecht werden zu können. Die Änderung ist dann als Nachtrag zur besonderen (objektbezogenen) Dienstanweisung jedem Mitarbeiter des betreffenden Objekts nach Unterschrift auszuhändigen. Mit der Unterschrift erklärt der Mitarbeiter den Nachtrag erhalten und verstanden zu haben und über dessen Inhalt und Umsetzung belehrt worden zu sein.

Über Änderungen hat der Objektverantwortliche unverzüglich die Geschäftsführung der Firma Defendus in Kenntnis zu setzen (Kopie des Nachtrages).

1. Einleitung

Grundlage der Tätigkeit als Sicherheitsmitarbeiter bilden diese Dienstanweisung und der Arbeitsvertrag des Mitarbeiters bzw. der Kooperationsvertrag des Subunternehmers mit der Firma Defendus, sowie die Betriebsordnung des jeweiligen Kunden.

Der Wach- und Sicherheitsdienst erfordert höchstes Pflichtbewusstsein, Gewissenhaftigkeit und absolute Objektivität.

Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass jeder Mitarbeiter der Firma Defendus eine Dienstleistung anbietet. Wie bei jeder angebotenen Dienstleistung ist auch hier der Kunde immer König. Bei der Verrichtung seines Dienstes muss der Mitarbeiter immer bemüht sein, die Wünsche des Kunden im Rahmen des zumutbar Möglichen zufrieden zu stellen.

1.1 Ziel der Bewachung

Es ist die Aufgabe des Mitarbeiters und des Subunternehmers der Firma Defendus, das zugewiesene Bewachungsobjekt nach bestem Wissen und Können gegen unbefugten Zutritt, Diebstahl, Feuer, Beschädigungen, etc. zu schützen. Der Dienst gilt vor allem der Sicherheit aller Mitarbeiter und Arbeitsplätze. Der Mitarbeiter hat dafür Sorge zu tragen, dass Sicherheit und Ordnung in dem zu bewachenden Objekt aufrecht erhalten werden. Dazu treffen und führen sie Maßnahmen durch, die präventiv und Gefahren abwehrend dem Schutz von Menschen, Sach- und Vermögenswerten sowie der allgemeinen Ordnung dienen.

Dem Mitarbeiter und Subunternehmer ist bewusst, dass er dabei im Namen und Auftrag der Firma Defendus auftritt und diese nach außen hin vertritt. Er hat insofern alles zumutbare zu unternehmen, um dem Ansehen der Firma Defendus förderlich zu sein.

Im Rahmen seiner Tätigkeit kann der Mitarbeiter wie auch der Subunternehmer auch andere Dienstleistungen erbringen, die ebenfalls dieser Präambel entsprechen müssen.

Grundsätzlich ist der bestmögliche Arbeitsablauf im Rahmen der Dienstanweisung zu gewährleisten.

1.2 Bedeutung der Dienstanweisung

Die Dienstanweisung gibt dem Mitarbeiter sowie dem Subunternehmer einen Leitfaden über seine grundsätzlichen Tätigkeiten. In Absprache mit der Firma Defendus können Änderungen und Ergänzungen jederzeit durch den jeweiligen Objektverantwortlichen eingearbeitet werden.

Die Dienstanweisung ist darüber hinaus Bestandteil des mit dem Mitarbeiter geschlossenen Arbeitsvertrag bzw. dem Kooperationsvertrag der Subunternehmer. Eine gewissenhafte Beachtung aller Festlegungen in der Dienstanweisung wird dem Mitarbeiter und dem Subunternehmer zur Pflicht gemacht. Missachtung oder Unkenntnis des Inhalts der Dienstanweisung ist ein Verstoß gegen den Arbeits- bzw. Kooperationsvertrag und führt zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen!

Um zu gewährleisten, dass der Mitarbeiter den Inhalt der Dienstanweisung genau kennt, wird folgendes angewiesen:

Alle Teile der Dienstanweisung sind vom Mitarbeiter bzw. des Subunternehmers einmal monatlich genau zu studieren.

Die für Notfälle vorgeschriebenen Maßnahmen sind gemäß Einzelanweisung zu üben.

Der Erhalt, die Belehrung und das richtige Verstehen, sowie aller Änderungen und Nachträge sind von dem Mitarbeiter schriftlich auf einem gesonderten Blatt, dass zu den Personalakten genommen wird, durch Unterschrift zu bestätigen.

2. Aufgaben des Wach- und Empfangsdienstes

Die Aufgaben umfassen generell die Sicherheit und Kontrolle der Mitarbeiter, Geschäftspartner und Besucher der Anlage, Gebäude und Betriebseinrichtungen sowie der dort lagernden Werte und des Eigentums

Diese Aufgaben werden vorgenommen vom:

  • Sicherheitsdienst / Empfang
  • Sicherheitsdienst / Pforte
  • Sicherheitsdienst / Streife

3. Unterstellungsverhältnisse

Disziplinarisch, in der allgemeinen Wachdienstausübung sowie fachlicher Dienstvorgesetzter des Sicherheitspersonals ist die Firma Defendus. Sie nimmt die sozialen und wirtschaftlichen Belange des Sicherheitspersonals und der Subunternehmer wahr und üben eine Kontrollfunktion über den Personaleinsatz aus.

Darüber hinaus ist der Kunde berechtigt in Absprache mit der Geschäftsleitung und deren stellvertretern der Firma Defendus objektbezogene, fachliche Anweisungen zu erteilen.

Die Leitung über das operative Tages-, sowie Nachtgeschäft wird durch einen von der Firma Defendus bestimmenden Mitarbeiter übernommen (Objektleiter). Dabei ist anzumerken, dass die Anordnung einer weisungsbefugten Person, eine strafbare Handlung zu begehen, die eigene Verantwortung nicht beseitigt.

4. Dienstzeiten

Die Aufgaben des Sicherheitsdienstes werden gemäß des Dienstplanes, der von dem Objektverantwortlichen zum Monatsende für den Folgemonat ausgegeben wird, wahrgenommen.

Schichtwechsel erfolgt jeweils zu den angegebenen Zeiten im Dienstplan. Grundsätzlich muss der Dienst jedoch solange weiterversehen werden, bis Ablösung erfolgt.

Bei Schichtwechsel ist für eine korrekte Übergabe / Übernahme mit Informationsaustausch ein Zeitraum von mind. 10 Minuten erforderlich.

Ein evtl. Schichttausch ist ohne Zustimmung des Objektverantwortlichen nicht möglich.

5. Urlaub und Krankheit

Der dem Mitarbeiterzustehende Erholungsurlaub ist in Abstimmung mit dem Objektverantwortlichen zu nehmen. In der Probezeit herrscht sechs Monate Urlaubssperre. Ausnahmen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Firma Defendus möglich.

Grundsätzlich können Urlaubstage nicht genehmigt werden, wenn sich bereits ein anderer Mitarbeiter im Urlaub befindet.

Ein krankheitsbedingter Dienstausfall ist dem Objektverantwortlichen unter Angabe des Krankheitsbildes unverzüglich zu melden.

6. Dienstkleidung / Dienstausweis

Der Mitarbeiter / Subunternehmer ist verpflichtet während seiner Dienstzeit die vorgeschriebene (objektabhängige) Dienstkleidung, inklusive Namensschild, zu tragen. Er muss von jedermann, jederzeit als Sicherheitsdienstmitarbeiter der Firma Defendus erkennbar sein.

Der Mitarbeiter / Subunternehmer hat die Dienstkleidung und die Ausrüstung pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Er hat auf Sauberkeit und Korrektheit an seinem Arbeitsplatz und seiner Person zu achten.

Jeder Mitarbeiter der im Namen der Firma Defendus tätig ist, erhält einen Dienstausweis und ist verpflichtet diesen mitzuführen und auf Verlangen den Beauftragten der zuständigen Behörde gemäß § 11 III BewachV vorzuzeigen.

7. Allgemeines dienstliches Verhalten

Den Anweisungen des Objektverantwortlichen ist Folge zu leisten.

Die Tätigkeit des Empfangs- / Sicherheitsdienstes ist durch häufige persönliche Kontakte geprägt. Höfliches und korrektes Benehmen sowie Hilfsbereitschaft müssen für jeden Mitarbeiter selbstverständlich sein.

Kollegialität und Teamfähigkeit sind für einen ordentlichen Dienstablauf unerlässlich. Ein gutes Verhältnis zur Belegschaft ist anzustreben.
Gewissenhaftigkeit, auch in kleinsten Dingen, muss Richtlinie für alle Diensthandlungen sein.

Vorsicht ist grundsätzlich angebrachter als Nachsicht.

Der Empfangs- / Sicherheitsmitarbeiter erfordert in besonderer Weise sorgfältige Beachtung aller im Betrieb gültigen Ordnungs- und Sicherheitsvorschriften.

Das Wachbuch muss schichtweise geführt werden.

Die Mitarbeiter / Subunternehmer sind verpflichtet, sich bei Dienstbeginn über das Vorliegen spezieller Anweisungen zu unterrichten.

Während der Dienstzeit ist der Genuss von Alkohol grundsätzlich verboten. Auch der alkoholisierte Dienstantritt ist streng untersagt.

Die Erlaubnis zum Lesen, Video schauen etc. ist objektabhängig und muss vom Objektleiter schriftlich genehmigt werden.

Die BGV C7 (vormals VBG 68) ist stets zu beachten.

Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten erlaubt.

Achtung: Getränke dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von elektrischen Anlagen abgestellt werden.

Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz ist zu achten.

Spielen oder „Surfen“ im Internet sind auf den Rechner des Kunden oder der Firma Defendus nur nach schriftlicher Genehmigung erlaubt.

Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art auf das Betriebsgelände ist strikt untersagt. Ausnahmen sind objektabhängig und müssen zuvor von der Firma Defendus schriftlich genehmigt werden.

Dem Mitarbeiter ist es strengstens untersagt, während der Dienstzeit seinen Einsatzbereich zu verlassen.

Das Regeln privater Angelegenheiten am Arbeitsplatz ist zu unterlassen, insbesondere sind Privatgespräche sowie der Gebrauch privater Handys nur in Absprache mit dem Objektverantwortlichen gestattet.

Für das Objekt wichtige Personen sind zu kennen (Geschäftsführer, Gesellschafter, leitende Angestellte, etc.). Der Mitarbeiter hat sich weiterhin über die Abteilung (Bezeichnungen), die Namen der Führungskräfte, die Zuständigkeitsbereiche usw. auf dem laufenden zu halten. Aufträge und Nachrichten sind genau zu notieren und unverzüglich an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

Die namentliche Anrede ist ein Beweis der Wertschätzung, die der Mitarbeiter dem Kunden entgegenbringt, wobei grundsätzlich die „Sie-Form“ zu wahren ist. Der Mitarbeiter / Subunternehmer ist bemüht, sich die Namen der Mitarbeiter des Kunden zu merken.

8. Wachbuch und Dokumentation

Der Dienst beginnt mit der Übergabe des Wachbuches. Die Ordnungsgemäße Dienstübergabe ist durch Unterschrift zu bestätigen. Radierungen und Entfernen einzelner Seiten ist untersagt. Streichungen sind abzuzeichnen. Das Wachbuch sowie ausgefüllte Meldeformulare sind Urkunden! Das Wachbuch ist auf Anforderung einer weisungsbefugten Person zur Kenntnisnahme und Abzeichnung vorzulegen. Folgende Eintragungen sind unter Verwendung der „Ist“-Zeiten vorzunehmen:

Datum sowie tatsächlicher Beginn und Beendigung des Dienstes, evtl. Unterbrechungen

Übergabe und Übernahme der Dienstausrüstung, Schlüssel, etc.

Besondere Vorkommnisse, eingeleitete Maßnahmen, Mängelberichte und sonstige Protokollierungen wie Normenverstöße oder besondere Vorkommnisse sind monatlich als Anlage zum Wachbuch in Kopie in einem monatsweise zu führenden Ordner abzuheften. Die Originale sind an die jeweils betreffende Person bzw. Abteilung weiterzuleiten.

Bei gravierenden Vorfällen ist umgehend der Objektverantwortliche und im Falle der Nichterreichbarkeit einen Ansprechpartner der Firma Defendus zu verständigen. Zusätzlich ist eine schriftliche Meldung / Bericht zu erstellen.

Berichte und Meldungen müssen alle „W-Fragen beantworten und so vollständig wie möglich sein, um unnötige Nachforschungen und Rückfragen zu vermeiden. Sie müssen objektiv und korrekt abgefasst werden und dürfen keine persönlichen und gefühlsbedingten Bewertungen oder Stellungnahmen enthalten.

9. Abrechnung

Der Mitarbeiter hat seine monatliche Stundenabrechnung selbst zu führen.

Sie muss bis spätestens zur letzten Monatsschicht des jeweiligen Objektverantwortlichen zur Prüfung vorgelegt werden.

10. Verschwiegenheit

Der Mitarbeiter / Subunternehmer hat über alle nicht allgemein zugänglichen Informationen, die die Firma Defendus oder die zu bewachenden Objekte betreffen absolute Verschwiegenheit zu wahren. Bei nicht eindeutigen Situationen ist die Firma Defendus zu kontaktieren.

Über Privatangelegenheiten sowie Telefonnummern, die den Geschäftsablauf betreffen darf keine Auskunft erteilt werden. Dies betrifft alle Sachverhalte um Personen (Kunden- undFirmenmitarbeiter) und umfasst Art der Beschäftigung, Privatanschrift, private Telefonnummern oder Familienverhältnisse.

Hierzu zählt auch die Frage, ob eine bestimmte Person beim Kunden oder bei einer für den Kunden tätigen Fremdfirma beschäftigt ist.

Während und außerhalb der Dienstzeit ist der Mitarbeiter / Subunternehmer (auch nach beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Ausscheiden aus dem Objekt) zur strengsten Geheimhaltung aller ihm dienstlich bekannt gewordenen Vorgänge innerhalb der Firma Defendus oder der zu bewachenden Objekte verpflichtet.

Dies gilt insbesonders gegenüber Reportern von Presse, Rundfunk und Fernsehen sowie für Mitarbeiter anderer Bewachungsunternehmen.

Bei polizeilichen Anfragen bzw. Ermittlungen darf keine Stellungnahme zur Person abgegeben werden. Diese sind an die Firma Defendus zu verweisen.

11. Datenschutz

Der Mitarbeiter verpflichtet sich, personenbezogene Daten bzgl. der Firma Defendus und deren bewachenden Objekte weder Dritten bekannt zu geben noch in irgendeiner Form zugänglich zu machen.

Dies gilt auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Es wird auf die Strafbarkeit bei Verletzung des Datenschutzes hingewiesen.

12. Abgabe von Verpflichtungserklärungen / Vereinbarungen

Verpflichtungserklärungen oder Vereinbarungen zwischen dem Kunden und de bei ihm eingesetzten Sicherheitsdienstmitarbeitern / Subunternehmern sind ausgeschlossen.

Diese Erklärungen oder Vereinbarungen sind aus haftungsrechtlichen Gründen ausschließlich mit der Firma Defendus zu vereinbaren.

Ausgenommen sind Anweisungen des Kunden, die aufgrund der kurzfristigkeit (Not- und Ausnahmefälle) getroffen werden müssen. Diese Weisungen sind umgehend der Firma Defendus zu melden.

13. Mitnahme von fremden Eigentum

Firmeneigentum oder Materialien und Waren aus dem Geschäftsbereich des Kunden oder der Firma Defendus dürfen vom Mitarbeiter nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Betriebsverwaltung oder Betriebstechnik des Kunden und der Firma Defendus mitgenommen werden.

14. Außerdienstlicher Aufenthalt im Bewachungsobjekt

Außerhalb der Dienstzeit ist dem Mitarbeiter der Aufenthalt im Bewachungsobjekt nur nach Erlaubnis des Objektverantwortlichen oder des Kunden gestattet.

Ausgenommen von dieser Regelung sind objekte mit Besucherverkehr (z.B.: Einkaufszentren, Kinos, Lokalitäten, etc.).

Angehörigen der Mitarbeiter ist ein kurzfristiger Aufenthalt im Objekt zum Zwecke des Abholens erlaubt. Besuche sind dem Objektverantwortlichen anzukündigen und dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch seine Person auch nur kurzfristig stattfinden.

15. Rechtliche Belehrung (§10 I BewachV)

Der Mitarbeiter übt durch seinen Dienst keine hoheitlichen Aufgaben aus, er besitzt nicht die Befugnisse und Eigenschaften eines Polizeibeamten, eines Hilfspolizeibeamten oder eines sonstigen Bediensteten einer Behörde. Als rechtlicher Rahmen seines Handelns stehen im wesentlichen die folgenden Normen zur Verfügung:

Der Mitarbeiter / Subunternehmer darf während des Dienstes nur mit Zustimmung der Firma Defendus eine Schußwaffe, Hieb- und Stosswaffen sowie Reizstoffsprühgeräte mit sich führen. Jeglicher Gebrauch dieser Waffen ist unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle und der Firma Defendus anzuzeigen.

Handelt der Mitarbeiter / Subunternehmer dieser Belehrung entgegen, hat er die rechtlichen Folgen gegen sich gelten zu lassen.